So einfach funktioniert es mit uns:



Der Arbeitgeber haftet, unabhängig von der Verschuldung, für die nicht oder nicht in voller Höhe entrichteten lohnsteuer- und sozialversicherungs-pflichtigen Beiträge.

Die EDV-Büro Bau Nord GmbH ist die Lösung Ihrer Probleme. Die Einheit aus dem Fachwissen unseres Teams und dem zertifizierten, praxiserprobten SBS Lohn plus® Lohnprogramm mit 3,5 Millionen monatlichen Lohnabrechnungen bietet Ihnen die beste Grundlage für eine gesetzeskonforme, termingerechte Abrechnung.

Ganz einfach. Wir bieten Ihnen nicht nur unsere professionelle Hilfe bei Aufnahme Ihrer Stammdaten, sondern erfassen für Sie auch alle Einnahmen der Arbeitnehmer von A, wie Abfindung, bis Z, wie Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Pfändung, Firmenwagen, Auslöse, Urlaubsabgeltung, Zuschläge u. a. zu berücksichtigende Abrechnungsbestandteile gehören zu unseren Abrechnungsstandards.

Ob besondere Vergütungen, neue Gesetzesvorgaben, krankheits- oder urlaubsbedingter Arbeitszeitausfall - pünktlich zum gewünschten Termin erhalten Sie alle Auswertungen und Zahlungsunterlagen. Es erfolgt die rechtssichere Bereitstellung der Unterlagen für Behörden, Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Sozialkassen, z.B. Lohnsteueranmeldung, Beitragsnachweis, Bescheinigungen u. a. Zum gewünschten Zeitpunkt erhalten die Arbeitnehmer Ihre Abrechnung und alle benötigten Unterlagen.

Nutzen Sie die Dienstleistung der EDV-Büro Bau Nord GmbH, der Spezialist für die laufende Lohnabrechnung:

•Fachpersonal persönlich und in ausreichender Besetzung
•Lösungen für komplizierte Abrechnungen mit geringen Kosten
•Branchenkenntnis und umfangreiche Erfahrungen zum Vorteil Ihrer Personalabrechnung und zur Motivation Ihrer Arbeitnehmer
•Beim Service, Dienstleistungsumfang, Qualität und Preis-Leistungs-Verhältnis können selbst Steuerberater mit uns nicht mithalten

 

Ein Spitzenprodukt, dem unsere Kunden vertrauen.


Ein Spitzenprodukt, dem unsere Kunden vertrauen.


Weitere Vorteile unserer Lohnabrechnung

Weitere Vorteile unserer Lohnabrechnung

Neue Regelungen in der Altersvorsorge, Auszahlung von Versorgungsbezügen, Statistiken und Kurzarbeitergeld in den unterschiedlichen Branchen. Vertrauen Sie unserer Hilfe.

Die Anforderungen an Bescheinigungen und die Zahl der Behörden nehmen ständig zu. Anträge für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft kein Problem.

Das aufwendige manuelle Ausfüllen der amtlichen Vordrucke, Formulare usw. entfällt:

  • Alle elektronischen Verdienstbescheinigungen, z.B. Krankengeld, Kinder-Krankengeld, Mutterschaftsgeld,Verletztengeld usw.

  • Arbeitsbescheinigung (§ 312 Sozialgesetzbuch III)

  • Nebenverdienstbescheinigung (§ 313 Sozialgesetzbuch III)

  • Zwischenbescheinigung (bei Kündigung) § 41b Abs.2 Einkommensteuergesetz, § 6 Abs.2 Bundesurlaubsgesetz

  • Ausbildungsbescheinigung § 93 Abgabenordnung, § 68 Einkommensteuergesetz

  • Kinderzuschlag/Familienkasse § 6a Bundeskindergeldgesetz

  • Insolvenzgeld §§ 183 ff. Sozialgesetzbuch III

  • Pflegeunterstützungsgeld § 2 Abs.1 Pflegezeitgesetz , § 44a Sozialgesetzbuch XI

  • Elterngeldbescheinigung § 9 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

  • Wohngeld § 25 Abs.2 Wohngeldgesetz

  • Unterhaltsvorschuss § 6 Abs.1 Unterhaltsvorschussgesetz, § 1605 Bürgerliches Gesetzbuch

  • Schwerbehinderten-Abgabe § 80 Abs.2 Sozialgesetzbuch IX

  • AG-Bescheinigungen ALG II 2. Sozialgesetzbuch (SGB)

  • Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Weitere Auswertungen bzw. individuelle Listen nach Vorgabe des Mandanten.

Für einen Arbeitnehmer, der im Rahmen seines deutschen Beschäftigungsverhältnisses vorübergehend im Ausland eingesetzt wird, gelten unter bestimmten Voraussetzungen/Umständen weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit. In diesem Fall kann eine Endsendebescheinigung ausgestellt werden:

  • in ein Land der Europäischen Union,

  • in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder

  • in die Schweiz

... handelt es sich - im Falle einer Genehmigung - um eine A1-Bescheinigung. Im Falle einer Ablehnung oder wenn bestimmte Voraussetzungen von vornherein nicht gegeben sind (z.B. maximale Endsendedauer), kann eine Ausnahmevereinbarung beantragt werden.

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